Dieser Beitrag ist auch verfügbar auf:
English
Allgemeines
Die im öffentlichen Register eingetragene „DTMD University for Digital Technologies in Medicine and Dentistry in Luxembourg S.à.r.l.“ (kurz: „DTMD University“ oder „DTMD“) ist eine zu 100% private Hochschule, die sich der Aufstiegsfortbildung [1] verschrieben hat, d.h.: Sie wurde gegründet für Studierende, die bereits einen wissenschaftlichen Grad (Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen u.a.) vornehmlich in der Medizin erlangt haben, sich beruflich weiterbilden und im Rahmen dieser Aufstiegsfortbildung einen akademischen Studienabschluss erwerben möchten.
Der komplette Name der Trägergesellschaft bzw. die daraus stammende Kurzform der Hochschule „DTMD University“ ist im luxemburgischen RCS seit dem 6. Juli 2017 mit der ID Nr. 20112494845 und der RCS-ID B216029 verbürgt. Registereinträge genießen öffentlichen Glauben hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit und dürfen mithin in der Öffentlichkeit (Homepages) verwendet werden.
[1] Gemäß dem so genannten europäischen Brügge-Kopenhagen-Prozess, nicht Bologna.
Die DTMD wurde in zwei Etappen gegründet. Am 28. Februar 2017 wurde die A.s.b.l., die „Association sans but lucratif“ (= Verein ohne Gewinnzweck) beim Registergericht im Großherzogtum Luxemburg angemeldet[1]. Die A.s.b.l. hält die Rechte am Geistigen Eigentum der Studienkonzepte und -programme. Am 6. Juni 2017 folgte die Gründung der S.à.r.l., die “Société à responsabilité limitée“ (= Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die für den Studien- und Forschungsbetrieb und alle damit verbundenen strategischen und operativen Aktivitäten der Hochschule verantwortlich zeichnet und sämtliche Kosten der hochschulischen Betriebs trägt sowie die Studiengebühren einzieht.
[1] Siehe § 16 der „Loi modifiée du 21 avril 1928 sur les associations et les fondations sans but lucratif“.
Die DTMD ist, wie ihr Name bereits sagt, keine klassische öffentliche Universität, sondern eine privat geführte Hochschule, die Fortbildungsstudiengänge auf Hochschulniveau im Rahmen des Brügge-/Kopenhagen-Prozesses anbietet. Sie ist fachlich spezialisiert ausgerichtet, d.h. es können nicht alle Fächer von Archäologie bis Zoologie studiert, sondern lediglich akkreditierte Masterstudiengänge im zahnmedizinischen sowie allgemein-medizinischen Bereich.
Außerdem gibt es seit 2020 eine Doktorandenschule.
Den Studienabschluss des postgradualen Master in einem Fachgebiet vergibt die DTMD basierend auf Basis des Brügge-Kopenhagen Prozess, der die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung innerhalb der EU regelt[1]. Die DTMD arbeitet „berufsbegleitend, postgradual für Studierende mit abgeschlossenem Erststudium, aber auf universitärem Niveau“, d.h. anders gesagt im Bereich Entwicklung, Angebot und Durchführung berufsbegleitender postgradualer Weiterbildungsmaßnahmen (Masterstudienprogramme und -gänge) für approbierte Mediziner […] im Bereich innovativer digitaler Technologien. Damit bietet sie explizit kein Angebot bezüglich des vom Bologna-Prozess umschlossenen Gebietes des grundständigen Hochschulstudiums an[2], was zur Folge hat, dass das nationale Hochschulgesetz, welches auf Bologna-Grade abstellt, nicht unmittelbar anwendbar ist.
[1] Vgl. „Die Kopenhagener Erklärung“ - 29.11.2002.
[2] Instrumente, die ausgeweitet werden sollen gemäß den Schlussfolgerungen des Rates zu Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung - eine Antwort auf die Mitteilung „Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen” und den Jahreswachstumsbericht 2013 (2013/C 64/06), 5.3.2013 (ABl. Nr. C 64 S. 5, ber. ABl. Nr. C 80 S. 23), Celex-Nr. 5 2013 XG 0305 (01): das einheitliche Rahmenkonzept der Union zur Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen (Europass), eingerichtet durch Entscheidung Nr. 2241/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates), das Europäische Register für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (EQAR) und der Europäische Verband für Qualitätssicherung im Hochschulbereich (ENQA), eingerichtet gemäß Empfehlung 2006/143/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR), eingerichtet gemäß der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008, das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET), eingerichtet gemäß der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009, und der Europäische Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET), eingerichtet durch die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 sowie das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS).
Die Instrumente des Brügge-Kopenhagen-Prozesses ähneln zum großen Teil den des Bologna- und Lissabon-Prozesses. Prioritär ist die Entwicklung eines gemeinsamen Qualifikationsrahmens (Europäischer Qualifikationsrahmen - EQR) der einen Vergleich der nationalen Systeme der beruflichen Bildung, die Möglichkeit der europaweiten Anerkennung von beruflichen Qualifikationen […] erleichtern soll. Des Weiteren wurde im Zuge des Brügge-Kopenhagen-Prozesses ein Grundmodell für das Leistungspunktesystem ECVET entwickelt, das helfen soll, Mobilität und die europäische Berufsbildungskooperation zu vertiefen, ECVET wird in der Regel gleichbedeutend mit den Bologna ECTS[1] genannt.
[1] Entscheidung Nr. 2241/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über ein einheitliches gemeinschaftliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen (Europass).
Die DTMD hat für alle ihre Studienprogramme als gleichwertige Qualifikation ein abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin oder Medizin und mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung in qualifizierter Position definiert. Abweichend dazu steht der Zugang Bewerbenden offen, die eine von der DTMD University durchgeführte Zulassungsprüfung bestehen oder sich auf weiterreichende berufliche Erfahrung und Kenntnisse berufen können.
Dabei setzen der EQR und der jeweils nationale (z.B., luxemburgische, bundesdeutsche etc. Qualifikationsrahmen) den gleichen Grundsatz der Durchlässigkeit[1] des Bildungsniveaus in die Praxis um. Stufe sieben des EQR entspricht dabei dem Mastergrad des DQR. Der EQR Stufe sieben[3] setzt ein erfolgreich absolviertes Erststudium voraus und schließt eine abgeschlossene berufliche Weiterbildung ab. Um die deutliche Unterscheidbarkeit zwischen grundständigem Bologna-Master „premier niveau“ und postgradualem Brügge-Kopenhagen Master zu verdeutlichen, führt die DTMD aus Transparenzgründen für die von Ihr verliehenen Masterabschlüsse den Zusatz „postgradual“ und spricht expressis verbis nicht von Graden, um keine Irreführung zu betreiben und das Abstandsgebot zwischen Bologna- und Brügge-/Kopenhagen-Prozess umzusetzen und transparent von der Anbahnung des Kontaktes mit Studierenden bis zur Ausstellung der Titel-Urkunden zu kommunizieren[2].
[1] Umfängliche Durchlässigkeit resultiert aus Erwägungsgrund (14) der Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers, (ABl. L 157 S. 1, ber. ABl. 2017 L 80 S.), Celex-Nr. 3 2014 L 0066, zuletzt geändert durch vom 25.3.2017 (ABl. L 80 S. 46).
[2] Dies hat obendrein zur Folge, dass die DTMD lediglich Informationen über das Führen von Titeln und Graden geben kann. Für die jeweilige Anerkennung in den Wohnsitz-, Arbeits- oder Transitländern der Studierenden und Absolventen kann die DTMD zu keiner Zeit eine Garantie geben oder gar eine Haftung übernehmen.
[3] Grundständiges Bologna-Studium und Weiterbildung und Förderung des Lernens am Arbeitsplatz nach Brügge-Kopenhagen unter Anwendung des EQR und seiner Bandbreite (von Stufen 4 bis 8) empfehlen die Schlussfolgerungen des Rates zu Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung - eine Antwort auf die Mitteilung „Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen” und den Jahreswachstumsbericht 2013 (2013/C 64/06), 5.3.2013 (ABl. Nr. C 64 S. 5, ber. ABl. Nr. C 80 S. 23), Celex-Nr. 5 2013 XG 0305(01): „2. b) Förderung von Exzellenz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, beispielsweise durch Entwicklung von Berufsbildungssystemen mit Qualitätssicherung mit einer starken Komponente des Lernens am Arbeitsplatz, durch Prüfung der Möglichkeiten für die Einführung von über Kurzstudiengänge zu erwerbenden post-sekundären oder tertiären Qualifikationen in Übereinstimmung mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) oder in Verbindung mit dem ersten Studienzyklus im Rahmen des Bologna-Prozesses und mit Schwerpunkt auf potenziellen Wachstumsbereichen oder auf Bereichen mit Fachkräftemangel, und durch Abstimmung der Berufsbildungsstrategien mit nationalen, regionalen oder lokalen Strategien für die wirtschaftliche Entwicklung;…“
Die Studierenden erwerben nach Aussage der DTMD keinen Abschlussgrad durch Absolvieren des Studienprogramms, sondern einen Titel. Den Studienabschluss des „Postgraduate Master of Science“ vergibt die DTMD nicht auf Basis des Bologna, sondern auf Basis des Brügge-/Kopenhagen Prozesses, der die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung innerhalb der EU regelt[1].
Um die deutliche Unterscheidbarkeit zwischen Bologna-Master „premier niveau“ und postgradualem Brügge-/Kopenhagen Master zu verdeutlichen, führt die DTMD aus Transparenzgründen für die von ihr verliehenen Masterabschluss den Zusatz „postgradual“. Die Instrumente des Brügge-/Kopenhagen-Prozesses ähneln zum großen Teil denen des Bologna Prozesses. Prioritär ist die Abbildung eines gemeinsamen Qualifikationsrahmens (Europäischer Qualifikationsrahmen - EQR), der einen Vergleich der nationalen Systeme der beruflichen Bildung und die Möglichkeit der europaweiten Anerkennung von beruflichen Qualifikationen erleichtern soll. Stufe 7 des EQR entspricht dabei dem Masterniveau, der postgradual erworben und äquivalent zum Bologna-Master eingestuft werden kann.
[1] Vgl. „Die Kopenhagener Erklärung“ - 29.11.2002.
Grundsätzlich orientiert sich das Konzept aller 5 Master-Studienprogramme[1] an den von der DTMD definierten Qualifikationszielen wie auch an vergleichbaren Weiterbildungsprogrammen an anderen europäischen Hochschulen. Das Studienprogramm vermittelt aus Sicht der Gutachtenden der deutschen Akkreditierungsagentur AHPGS Freiburg im Breisgau die notwendige Expertise, um die immer größere Anzahl an behandlungsbedürftigen Patienten und Patientinnen und den steigenden Bedarf an radiologischer Diagnostik abdecken zu können.
Das Ziel dieser Studienprogramme lautet, auf die unterschiedlichen Bedürfnisse sowohl der Gesellschaft als auch der Studierenden flexibel zu reagieren und das Angebot der rasanten Entwicklung der Nachfrage anzupassen. Die DTMD stellt sicher, dass die Verbindung von wissenschaftlichem Anspruch und Praxisbezug Basis der Ausbildung ist.
Die Akkreditierungsagentur AHPGS hat der DTMD bescheinigt, dass vergleichbare Studienprogramme deutscher Gesellschaften dieselben Kompetenzen und Fertigkeiten vermitteln. Die Gutachtenden sahen die Aspekte Anforderung, Niveau sowie Vergleichbarkeit mit verwandten Weiterbildungsprogrammen als gegeben. Ferner stuften sie die Berufsbefähigung, durch die in der Weiterbildung erworbene Qualifikation und die der Weiterbildung vorangehende berufliche Berechtigung als approbierte Mediziner bzw. Medizinerinnen sowie Zahnmediziner und Zahnmedizinerinnen sowie den wachsenden Bedarf an radiologischen Behandlungen, als erfüllt ein.
[1] Akkreditierungsvertrag zwischen der DTMD University und der AHPGS (Freiburg i.Br.) am 16.11.2019; Akkreditierung der folgenden 5 postgradualen Masterstudienprogramme: „Parodontologie und Implantologie”, „Kieferorthopädie“, „Kinder- und Jugendzahnheilkunde“, „Manuelle Medizin“ und „Dentomaxillofaziale Radiologie“ am 23.01.2020 bei der AHPGS; Vor-Ort-Begutachtung am 22.09.2020; Beschlussfassungen der Akkreditierungskommission der AHPGS am 10.12.2020; Bewertungsberichte und Urkunden der DTMD University am 12.02.2021 zugestellt; Akkreditierungsbescheide ohne Auflagen.
Die AHPGS hat auch die beiden Doktoratsprogramme akkreditiert, und zwar ohne jegliche Vorbehalte und Einwendungen. Wie die Masterstudiengänge reiht sich auch das Doktorat der DTMD in den Reigen des Brügge-/Kopenhagen-Prozesses ein, hier sogar als höchste Bildungsstufe, nämlich Stufe 8.
Das Doctorate in Advanced Medicine (DAM) sowie das Doctorate in Business Administration (DBA) sind also beide genauestens unter die Lupe genommen worden. Dabei hat die Akkreditierungskommission die so genannten „Salzburg Principles“, d.h. hohe weltweit anerkannte Qualitätsstandards angelegt, die die DTMD Doctoral School erfüllt.
Darüber hinaus ist die DTMD ISO-zertifiziert. Ohne Vorbehalt hat die DTMD das von der DeuZert durchgeführte Vor-Ort-Audit geschafft und verfügt über die renommierte ISO 21001:2018-Zertifizierung.
Vor dem Studium
Sobald Sie sich über den Studiengang ihrer Wahl Master bzw. Promotion Informiert haben, können Sie ihren Bewerbungsprozess von der Informationsseite aus über den Bewerbungsbutton starten.
Der Bewerbungsprozess der DTMD University besteht aus einem Onlineformular und der Anschließenden Prüfung ihrer Unterlagen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Zu- oder Absage. Im Falle einer Zusagen beginnt somit der Immatrikulationsprozess. Sie erhalten je nach ausgewählerzahlungsart eine gesamt Rechnung für ihr Studium oder die Rechnungen für die Ratenzahlungen. Die Zahlung ist mit erhalt der Rechnung und einem Zahlungsziel von 14 Tagen fällig.
Mit Eingang ihrer Zahlung sind Sie für das vermerkte Semester Immatrikuliert.
Die Dozierenden werden in den Terminübersichten der jeweiligen Programme aufgelistet. Es kann jederzeit zu änderungen kommen, diese werden den eingeschriebenen Studierenden so rechtzeitig wie es der DTMD University möglich ist, mitgeteilt.
Eine generelle Übersicht finden Sie auf der Homepage unter „Professoren und Dozenten“
Die Termine ihres Studiengangs finden sie während der Bewerbungsphase als PDF auf der Studiengangsseite.
Nachbeginn des Studiums wird Ihnen der Onlinecampus gezeigt in dem Sie zukünftigt die aktuellen Termine ihres laufenden Studiums einsehen und auch mit ihrem Kalender verknüpfen können.
Mit Eingang ihrer Bewerbung wird diese umgehend der Prüfungskommission vorgelegt, wo sie auf Erfüllung unsere Voraussetzungen und Eignung überprüft werden wird. Dies kann, abhängig von der Nähe zum tatsächlichen Studienstart, etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Wenn Sie die Bestätigung Ihrer Angaben per Mail erhalten haben, können Sie sicher sein, dass Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist und auf ihre Überprüfung wartet.
Sollten Sie nicht angenommen sein, werden Sie davon unterrichtet werden. Wommöglich haben wir auch noch einige Nachfragen.
Sind Sie angenommen, wird Ihnen direkt die Kostenaufstellung zugesendet und Sie gelten als immatrikuliert sobald die jeweilige Semesterrate bei uns eingegangen ist.
Ein Semester (lateinisch semestris, sechsmonatig) entspricht einem Studienhalbjahr. Ein Kalenderjahr besteht daher auf zwei Semestern und wird in der Regel in ein Sommersemester und Wintersemester unterteilt.
Das Wintersemester beginnt jeweils am 01. Oktober und endet am 31. März, das Sommersemester beginnt am 01. April und endet am 30. September.
Bewerbung
Neben der Erhebung einiger für das Studium relevanten und verpflichtenden Angaben zur Person werden je nach Studium die folgenden Unterlagen benötigt:
- Foto für den Studierendenausweis - 100 x 150px, Bitte bennen Sie die Datei wie Folgt: Dateiname (Vorname_Nachname.jpg)
- CV (Curriculum Vitae oder auch Lebenslauf genannt)
- Nachweis des letzten Hochschulabschlusses
- Nachweis der aktuellen Beschäftigung(Falls sie Selbstständig sind können Sie diesen selbst austellen)
- Scan des Personalausweises Vorder und Rückseite
Die DTMD University bieten in ihren Studiengängen u.a auch Online Veranstaltungen an. Zudem sind die Klausurleistungen über unseren Onlinecampus zu absolvieren. Stellen Sie daher sicher das Sie zugriff auf ein stabiles Internet für Online Seminare haben, sowie ein Computer oder Laptop zur Verfügung haben.
Tablets und Smartphones werden von der DTMD University nicht supportet. Dennoch funktionieren einige der Funktionen auch auf einem Tablet und Smartphone.
Für das Schreiben Ihrer Abschlussarbeit empfehlen wir jedoch dringends eine geeignete Arbeitsumgebung.
Warum gibt es eine Bewerbungsfrist
Durch die Bewerbungsfrist wird sichergestellt, dass genügend Zeit bleibt, um alle Unterlagen zu sichten, eine Auswahl zu treffen (möglicherweise mit weiteren Gesprächen) und den oder die Ausgewählten zu informieren. Gleichzeitig stärkt eine Bewerbungsfrist die Chancengleichheit für die Bewerber. Jeder, der sich innerhalb der Zeitspanne bewirbt, wird berücksichtigt. Es bringt somit keinen Vor- oder Nachteil, sich früher oder später als andere Kandidaten zu bewerben.
Die Bewerbungsfristen
Das Sommerstemester fängt jeweils am 1. April des Jahres an und geht bis Ende September. Der Vorlesungsbeginn ist nicht immer identisch mit dem Semesterbeginn.
Wer sich für einen Studiengang im Sommersemester einschreiben möchte, sollte das bereits zu Beginn des Jahres tun. Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester endet am 15. Februar.
Das Wintersemester fängt jeweils am 1. Oktober des Jahres an und geht bis Ende März. Der Vorlesungsbeginn ist nicht immer identisch mit dem Semesterbeginn.
Wer sich für einen Studiengang im Wintersemester einschreiben möchte, sollte das spätestens zum Beginn des Sommers tun. Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester endet am 15. August.
Die Anrechenbarkeit von Curricula ist ein wichtiger Aspekt bei der Planung des Studiums. Als DTMD University möchten wir unseren Studierenden die Möglichkeit geben, bereits absolvierte Kurse oder Prüfungen anerkennen zu lassen, um Zeit und Kosten zu sparen. Wir vergleichen die Inhalte der Curricula, um sicherzustellen, dass sie ähnliche Themen abdecken und die Kurse als äquivalent angesehen werden können.
Falls der Antrag auf Anrechnung Ihres Curriculums von der Prüfungskommission abgelehnt wird, bleibt Ihre verbindliche Bewerbung unverändert bestehen. Es liegt in der Verantwortung unserer Prüfungskommission zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anrechnung möglich ist.
Die Bewerbung erfolg ausschließlich über unser Online Formular unter
https://www.dtmd.eu/immatrikulation/
Stornierungen können nur schriftlich per E-Mail an info@dtmd.eu entgegengenommen werden.
- Eine Stornierung kann bis 1 Jahr vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen.
- Bei Abmeldungen, bis 1/2 Jahr vor Veranstaltungsbeginn muss eine Stornogebühr von 25 % der Teilnahmegebühr verrechnet werden.
- Bei Abmeldungen, bis 1/4 Jahr vor Veranstaltungsbeginn muss eine Stornogebühr von 50 % der Teilnahmegebühr verrechnet werden. Ab Veranstaltungsbeginn wird bei Nichtbesuch die komplette Teilnahmegebühr fällig.
Die Namhaftmachung eines/r Ersatzteilnehmenden ist kostenfrei möglich.
Im Studium
Jeder Studierende der DTMD University Erhält ca. 1. Woche vor der Begrüßungsveranstaltung seine Zugangsdaten zu seinem DTMD Studenten Account. Über diesen Account haben die Studierenden Zugriff auf unser Online Campus, hier Stehen Termine, Skripte, Aufzeichnungen, Klausuren, Noten etc.
Zudem Empfehlen dringend wir MS-Teams auf ihrem Computer zu Installieren.
Allen Studierende der DTMD University wird ein DTMD E-Mail Konto eingerichtet,
auf welches Sie während Ihres gesamten Studiums zugreifen können und auch regelmäßig checken sollten.
Das DTMD-Konto bietet Ihnen:
- Studierenden E-Mail-Konto
- Office 365 Online für Studierende (Word, Excel, PowerPoint, Outlook)
- Zugang zum LMS (Online-Lernplattform)
- Microsoft-Teams ein Online-Nachrichtendienst für Studierende (für die Interaktion (Kommunikation zwischen) mit Kommilitonen,
- Dozenten und DTMD University Mitarbeitern)
Als Studierender der DTMD University haben Sie zugriff über unser VPN Programm. Die Einführungsveranstaltung zum Onlinecampus findet meist am Ende des 2. Semsestern oder am Anfang des 3. Semsters statt.
Für den Login wird das SSO (Single Sign On ) der DTMD University verwendet.
Verwendung
Für die Nutzung von Teams sind zwei Arten des Zuganges möglich. Lokal über eine App oder über die Weboberfläche. Zu den ersten Terminen können Sie gerne über die Weboberfläche beitreten. Ziel ist es aber, dass Sie alle ein richtigen Account erstellen und somit über ihren PC oder Tablet über die App (und nicht über ihr Smartphone) teilnehmen.
Voraussetzungen
Aktive LAN/WLAN Verbindung
Benutzerdaten gemäß Accountblatt (E-Mail und Passwort)
Teams herunterladen
Teams kann unter https://www.microsoft.com/en-us/microsoft-teams/download-app#for-desktop heruntergeladen werden.
Training und Informationen
Microsoft selbst bietet viele Erklärungen und Anleitungsvideos für MS Teams
Nach erfolgreicher Immatrikulation und der Einführungsveranstaltung finden Sie alle E-Mails die wir Ihnen senden, abgesehe von den Rechnungen, außschlielich in ihrem Studentenaccount.
Die E-Mails sind über folgendem Link aufrufbar: https://outlook.office.com/mail/
Wir Empfehlen Ihnen den Account als Exchange Account auf ihren Handy einzurichten, damit Sie nichts verpassen.
Anleitung für Apple: Anleitung IOS
Anleitung für Android: Anleitung Android
Website
Learning Management System (LMS) – Moodle
www.study.dtmd.eu
Office 365 – E-Mail und Office Anwendungen
https://www.office.com/
Alle Termine in den Studiengängen sind pflicht Termine, ein Fehlen ist daher nicht möglich.
Was ist, wenn Sie an einem Modul nicht teilnehmen können?
Sie können das gleiche Modul in einem anderen Programm besuchen (tbd mit Dekan / Studienberater).
Validierung ist möglich (Sie müssen dafür Zeugnisse/Diplome mit dem gleichen Thema bescheinigen lassen). Dies muss vom Prüfungsamt geprüft und bestätigt werden.
Eine Teilnahme an einer wissenschaftlichen Organisation wie z.B. Kurs oder Tagung mit dem gleichen Thema ist ggf. anrechenbar. Dies muss vom Prüfungsamt geprüft und bestätigt werden.
Sie sind bereits Student bei uns?
Dann finden Sie Ihre Termine in unserem Onlinecampus unter www.study.dtmd.eu.
Sie sind nocht nicht Student bei uns?
Dann finden Sie die Termine auf der Info Seite des Jeweiligen Studienganges
Sie sind bereits Student bei uns?
Dann finden Sie alle Informationen in unserem Onlinecampus unter www.study.dtmd.eu.
Für jede Kohorte der DTMD University wird eigenes eine MS-Team Gruppe erstellt.
Öffnen Sie MS-Teams navigieren Sie zu "Teams" dort finden Sie eine Gruppe in der Sie und ihre Kommiliton*innen sind.
Sie haben schwierigkeiten mit einem unserer IT-Systeme?
Zögern Sie nicht und schreiben Sie uns eine E-Mail an: IT-Service@dtmd.eu
Als Studierender der DTMD erhalten Sie eine PDF Version ihres Studierendenausweis.
Gibt es auch eine Version im Kartenformat?
Die DTMD University stellt auch Studierendenausweise im Kartenformat aus, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an Office@dtmd.eu mit ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer. Die Studentenausweise können nicht per Post verschickt werden und müssen Persönlich abgeholt werden.
Was mache ich bei Verlust meines Studierendenausweises
Der Studierendenausweis kann bei Verlust neu ausgestellt werden.
Die Zweitschrift ist kostenpflichtig und die Gebühr beträgt 30,00 Euro.
Zum Thema Exmatrikulation und Kündigung von Studienverträgen sind die Regeln der DTMD University knapp, aber eindeutig. Wie an öffentlichen Universitäten auch, kennen die privaten Hochschulen Immatrikulation und Exmatrikulation. Für die DTMD University und ihre Master- wie Doktorandenprogramme sind diese Vorgehensweisen von der AHPGS Freiburg/Breisgau akkreditiert sowie DeuZert Berlin zertifiziert. Bei Immatrikulation und Exmatrikulation handelt es sich um Begriffe der Verwaltungssprache. Beides sind Verwaltungsakte, die das Prüfungsamt erlässt, entweder auf Antrag der Studierenden oder als Sanktion bei der Exmatrikulation.
Knapp, aber eindeutig knüpft die Exmatrikulation gemäß der anwendbaren Immatrikulationsordnung der DTMD University in Nr. 6 an die Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge an. Exmatrikulation sowie verhältnismäßig mildere Mittel wie die Unterbrechung oder Beurlaubung sind an besondere Gründe (§ 8 Nr. 7 RahmenPO Master) und an „Härtefälle“ (Nr. 10 der gleichnamigen Ordnung) geknüpft.
Ein Grund für eine Exmatrikulation liegt von Seiten der DTMD University vor bei Verstößen im Sozialverhalten, also Täuschungsversuche bei Leistungsnachweisen, Störungen der Hausordnung durch verbale oder physische Gewalt gegenüber Mitstudierenden, Kolleginnen oder Kollegen oder sonstige Personen, die für oder im Namen der DTMD University tätig werden.
Abschluss und Kündigung des dazugehörigen Studienvertrages sind indessen zivilrechtlicher Natur. Der Studienvertrag mit der DTMD University kennt wegen seiner relativ kurzen Laufzeit (3 Semester, zusätzlich Masterthesis im 4. Semester) keine fristgebundene Kündigung, also im Vergleich zu längeren Verträgen etwa eines Bachelorstudienprogrammes von bis zu 4 Jahren. Eine solche monats- oder semesterweise Kündigungsmöglichkeit wäre zum Aufwand und der aufeinander aufbauenden Module unverhältnismäßig. Daher hat die DTMD University von einer fristgebundenen (so genannten ordentlichen) Kündigung abgesehen. Eine solche Bindungsdauer von bis zu 2 Studienjahren ist vereinbar mit Europarecht, luxemburgischem und im Übrigen bundesdeutschem Recht. Das rezente Urteil des OLG Dresden 2 U 273/19, welches bei kurzer Studiendauer, wie in unserem Fall, nicht beanstandet hat, dass es keine fristgebundene Kündigung geben muss, ist für unseren Fall auch nicht einschlägig, weil es zu keinen Verzögerungen bei der Mitteilung von Prüfungsergebnissen gekommen ist, die etwaige Kündigungshürden darstellen würden.
Die Bindung der Studierenden von lediglich 3 Semestern (sowie Masterthesis im 4. Fachsemester) ist deswegen kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Studierfreiheit, weil es Gründe gibt, den Studienvertrag aufgrund außerordentlicher Kündigung ex nunc zu beenden, d.h. mit unmittelbarer Wirkung.
Eine solche außerordentliche Kündigung setzt allerdings voraus, dass Sie einen wichtigen Grund im Sinne der oben skizzierten Gründe der Rahmenprüfungsordnung darlegen und beweisen, der zivilrechtlich zur Kündigung und verwaltungs-/hochschulrechtlich zu einer Exmatrikulation führen kann. Dabei würden Sie definitiv das Recht zu einer erneuten Immatrikulation verlieren (Verwirkung des Rechts).
Daher sollten Sie einen Antrag stellen, das Studium zu unterbrechen, um Zeit- und Leistungsengpässe beruflicher wie privater Natur auszugleichen.
Wenn der Antrag auf Unterbrechung oder gar Exmatrikulation nicht angenommen wird, bleiben Sie ununterbrochen eingeschrieben. Der Studienvertrag ist nicht aufgelöst – Ihre Rechte und Pflichten hieraus bleiben bestehen, was selbstredend die Zahlungspflicht umfasst.
Masterthesen und Dissertation
Nach dem Studium
Ein Alumni (Plural: Alumnis oder Alumni) bezieht sich auf eine Person, die eine bestimmte Bildungseinrichtung abgeschlossen hat (z. B. Universität, Hochschule, Schule oder College) und nun als Absolvent bezeichnet wird. Alumni können von ihrer ehemaligen Bildungseinrichtung als Teil eines Netzwerks von ehemaligen Schülern und Studenten angesprochen werden und auf Veranstaltungen und Aktivitäten eingeladen werden.
Die DTMD University ist als Ausbildungsort (https://www.linkedin.com/school/dtmduniversity) anerkannt, dadurch können Sie ihre Weiterbildungen bei uns untere Ihren Ausbildungen auflisten.
Vernetzen Sie sich untereinander, tauschen Sie sich über Ihre Erfahrungen aus und vor allem: Bleiben Sie in Kontakt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Programms werden den Studierenden am Ende des folgenden Semesters sowohl das Diplom als auch das Diploma Supplement verliehen. Es ist wichtig, dass Sie uns über alle Änderungen Ihrer persönlichen Daten, wie z. B. eine Änderung der Adresse oder des Familienstandes, auf dem Laufenden halten. Bitte beachten Sie, dass für die Neuausstellung des Diploms eine Gebühr erhoben werden kann.
Wenn Sie Ihren Master-Abschluss an der DTMD-Universität gemacht haben, möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, sich in unsere Doktorandenprogramme einzuschreiben. Als DTMD-Alumnus erhalten Sie einen Rabatt von 5.000,00€. Dies ist eine berufliche Chance, die Sie in Betracht ziehen sollten.
weiter Informationen zu unseren Promotionsstudiengängen finden sie hier